Zuverdienstgrenze angehoben

Seit mehreren Wochen fordert der DTKV im Schulterschluss mit verschiedenen Kulturverbänden wie dem Deutschen Musikrat und der Allianz der freien Künste eine an die Pandemiebedingungen angepasste Zuverdienstgrenze für alle in der Künstlersozialkasse versicherten Künstler:innen. Nun kündigte Arbeitsminister Hubertus Heil an, dass für Nebenjobs aus freiberuflicher nichtkünstlerischer Tätigkeit eine Ausnahmeregelung eingeführt werden soll, die dann bis Ende 2022 gelten soll. Der Freibetrag würde demzufolge von € 450,- im Monat auf € 1.300,- im Monat steigen. Bis zu diesem Betrag würde der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die KSK bestehen bleiben.