Informationen für Freiberufler:innen und zur Existenzgründung
Hier versuchen wir die wichtigsten Fragen rund um eine freiberufliche Tätigkeit und Existenzgründung im Bereich Musik zu beantworten.
Hast Du weitere Fragen, dann lass uns diese wissen: email hidden; JavaScript is required
Wenn du dich selbstständig als Musiker:in, Komponist:in oder Musiklehrkraft betätigst, musst du das dem Finanzamt Hamburg mitteilen – nicht dem Gewerbeamt, da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt (§18 EStG).
Das geht über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den du elektronisch über ELSTER ausfüllst: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/fseeun
Eine Anmeldung bei der Künstlersozialkasse (siehe unten) ist parallel ebenfalls sinnvoll.
Pflichtversicherungen (in der Regel über die Künstlersozialkasse – siehe unten):
- Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
Empfehlenswerte Zusatzversicherungen:
- Berufshaftpflichtversicherung (im Mitgliedsbeitrag beim Tonkünsteverband Hamburg e.V. enthalten)
- Berufsunfallversicherung – Spezialisierte Angebote gibt es beispielsweise von der www.mannheimer.de. Wer Mitglied des DTKV ist, kann von vergünstigten Beiträgen profitieren.
- Instrumentenversicherung
Sobald du Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit erzielst, bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Diese umfasst:
- Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
- Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)
- Umsatzsteuererklärung (falls umsatzsteuerpflichtig)
Die Abgabefrist endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Grundsätzlich ja, es gibt aber zwei wichtige Ausnahmen:
Du bist umsatzsteuerpflichtig, wenn:
- dein Jahresumsatz über 22.000 € liegt
Du bist umsatzsteuerbefreit, wenn:
- du unter die Kleinunternehmerregelung fällst (§19 UStG)
- du dem zuständigen Finanzamt eine Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG oder § 4 Nr. 20 UStG vorweisen kannst.
1. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Wenn dein Jahresumsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Du erhebst dann keine Umsatzsteuer und weist diese auch nicht auf deinen Rechnungen aus.
Hinweis auf der Rechnung: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Diese Option „Kleinunternehmerregelung“ wählst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
2. Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG oder § 4 Nr. 20 UStG
In Hamburg können sich Solokünstler:innen oder feste in- oder ausländische Ensembles nach § 4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen. Künstlerische Schulen und selbständige/r Lehrkräfte können sich nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen. Die Umsatzsteuerbefreiung lässt sich mit relativ geringem Aufwand online beantragen. Mehr Informationen und Links zu den Online-Anträgen: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-kultur-und-medien/umsatzsteuerbefreiung-110658
Wer eine künstlerische oder künstlerisch-pädagogische Tätigkeit selbständig und erwerbsmäßig ausübt (mit dauerhaft mehr als 3.900 Euro Gewinn pro Jahr), hat in Deutschland die Pflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sozialversichert zu werden. Die KSK ermöglicht selbstständigen Künstler:innen und Publizist:innen den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wobei diese lediglich den Arbeitnehmeranteil zahlen müssen. Den Arbeitgeberanteil übernimmt die KSK.
Weitere Informationen: https://www.kuenstlersozialkasse.de/ueber-uns/die-kuenstlersozialkasse
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Selbstständige künstlerische (sowohl als konzertierende:r Künstler:in als auch als freiberufliche Lehrkraft) oder publizistische Tätigkeit (Komponist:in, Liedtexter:in o.ä.).
- Mindesteinkommen von 3.900 € jährlich (Ausnahmen in den ersten drei Jahren möglich).
- Regelmäßige und nicht nur gelegentliche Tätigkeit.
Du benötigst folgende Unterlagen:
- Nachweise über die künstlerische Tätigkeit (z. B. Arbeitsproben, Verträge).
- Lebenslauf.
- Einkommensprognose
Weitere Informationen und Antragsformulare:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen
Unternehmen, die regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen (z. B. Veranstalter, Verlage, Labels), sind verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe zu leisten. Diese beträgt derzeit 5 % des Honorars.
Weitere Informationen: https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/faq-unternehmen-und-verwerter
Honorare hängen ab von unterschiedlichsten Faktoren ab:
- Art der Leistung (Konzert, Unterricht, Komposition)
- Umfang & Dauer
- Erfahrung und Ausbildung
- Marktübliche Preisen in deiner Region
Eine Orientierung kann folgende Website (inkl. Honorarrechner) des DTKV bieten: https://musiker-honorare.de/
Pflichtangaben laut §14 UStG:
- Vollständiger Name & Anschrift (von dir und der Auftraggeber:in)
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum
- Rechnungsnummer (fortlaufend)
- Leistungsbeschreibung (Datum, Art der Leistung)
- Nettobetrag, Umsatzsteuer (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)
- Gesamtbetrag
Tipp: Bei Kleinunternehmerregelung den Hinweis nicht vergessen „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Weitere Informationen und Musterrechnung: https://rewerb.com/rechnung-dj-vorlage/
Wenn Du mit Schüler:innen oder deren gesetzlichen Vertreter:innen – im Normalfall den Eltern – ein dauerhaftes Unterrichtsverhältnis beginnst, dann ist es sehr sinnvoll, alle Bedingungen wie Honorarzahlung, Bezahlung bei Unterrichtsausfall, Ferienregelungen usw. schriftlich zu fixieren und per Unterschrift zu bestätigen. Eine vertragliche Regelung mit allen Rechten und Pflichten kann dabei helfen, im Zweifelsfall unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Der DTKV bietet seinen Mitgliedern stets an die geltende Rechtslage angepasste Musterverträge, die über die Bundesgeschäftsstelle angefordert werden können: https://www.tonkuenstlerverband.de/mitglieder-service/downloads/
GEMA
- Verwertet Urheberrechte von Komponist:innen, Textdichter:innen, Musikverlagen
- Schüttet Tantiemen aus für Nutzung (Radio, Konzerte, Streaming etc.)
- Mehr Informationen: www.gema.de
GVL
- Verwertet Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler:innen und Produzent:innen
- Du bekommst Ausschüttungen z. B. für Airplay oder TV-Ausstrahlung
- Mehr Informationen: www.gvl.de
Eine Mitgliedschaft in der GEMA lohnt sich, wenn du:
- eigene Musik komponierst oder Texte schreibst
- willst, dass Aufführungen/Veröffentlichungen deiner Werke vergütet werden
- regelmäßig Airplay, Livemusik oder Veröffentlichungen hast
Wenn du ausschließlich Musik aufführst oder Tonträger herstellst, aber nicht komponierst, ist eher die GVL für dich zuständig.
FAQ zur Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im DTKV ist ein Gütesiegel der beruflichen Tätigkeit. Mitglied werden kann, wer die fachlichen Voraussetzungen für den Musikberuf mitbringt und dies durch ein Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss, ein Staatsexamen, Prüfungen etc. nachweisen kann. Aufnahmewillige, die keinen Hochschulabschluss vorlegen können, haben die Möglichkeit, Nachweise über eine mehrjährige, erfolgreiche Tätigkeit in ihrem Beruf vorzulegen. Das können z.B. Rezensionen über Konzerte, Auftritte, Publikationen, etc. sein. Weitere Belege öffentlicher Reputation in einem Musikberuf können ergänzend vorgelegt werden. Des Weiteren kann der Nachweis der erfolgreichen Vorbereitung von Schülern auf die Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule erbracht werden
Ein Aufnahmeantrag kann online auf der Seite des Bundesverbandes gestellt werden: Online-Aufnahmeantrag. Hier könnt Ihr Euch auch den Aufnahmeantrag herunterladen und unter email hidden; JavaScript is required direkt an uns mailen.
- Ordentliche Mitglieder € 88,-
- Musikstudierende € 50,-
- Ehepaare € 138,-
- Fördernde Mitglieder € 110,-
Ja, Musikstudent:innen können aufgenommen werden und zahlen nur den ermäßigten Mitgliedsbeitrag.
Auch Leiter:innen und Betreiber:innen von privaten Musikschulen sind herzlich dazu eingeladen Mitglied im DTKV zu werden. Die institutionelle Mitgliedschaft ist im TKV Hamburg aber nicht vorgesehen.
Hierzu reicht eine E-Mail an email hidden; JavaScript is required mit folgenden Angaben:
- Porträtfoto, wenn möglich mit Instrument (Bildgröße: Breite der schmalen Seite mind. 1000 px)
- Name
- Stadtteil
- Instrument
- Kontakt / Weblink
- Beschreibungstext (max. 500 Zeichen)
Wir freuen uns stets über Musiker:innen, die Lust haben, die Arbeit des Tonkünsteverbandes Hamburg aktiv mitzugestalten und mit ihren Ideen zu bereichern. Nehmt hierzu gern einfach Kontakt zu uns auf: email hidden; JavaScript is required
Informationen und gute Argumente zum Werben neuer Mitglieder
Unseren Mitgliedern bieten wir zahlreiche Service- und Unterstützungsangebote.
Schau gerne auf der Website nach, wenn du noch ein paar überzeugende Argumente für die Mitgliederwerbung benötigst.
Aufnahmeantrag öffnen, weiterleiten, fertig! Wichtig ist, dass im Antrag des neues Mitglieds dein Name im Feld „Ich wurde geworben durch“ steht, sonst können wir dir den Gutschein nicht zuordnen.
Alle, die aktuell Mitglied bei uns sind, auch studentische Mitglieder.
So oft du möchtest, es gibt keine Obergrenze.
Sobald die Aufnahme durch ist, meistens innerhalb von vier Wochen.
Pro Gutschein wählst du ein Geschäft. Alle teilnehmenden Geschäfte siehst du hier auf der Website. Nach der Aufnahme des neu geworbenen Mitglieds melden wir uns bei dir, du nennst uns das Geschäft und wir schicken dir den Gutschein per Post oder E-Mail.
Wir haben kein Enddatum gesetzt. Solange das Programm läuft, gilt es.
Softwarelösungen jenseits von Google & Co
Openoffice
OpenOffice ist ein kostenloses, quelloffenes Office-Paket mit Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentationsprogramm. Es kann viele gängige Microsoft-Office-Formate öffnen und speichern.
https://www.openoffice.org/de/download/
Libreoffice
LibreOffice ist ein kostenloses, quelloffenes Office-Paket und ein aktiv weiterentwickeltes Nachfolgeprojekt von OpenOffice.org. Es kann Word-, Excel- und PowerPoint-Dateien öffnen und speichern.
https://de.libreoffice.org/download/download/
GIMP
GIMP (GNU Image Manipulation Program) ist ein kostenloses, quelloffenes Bildbearbeitungsprogramm und eine leistungsfähige freie Alternative zu Adobe Photoshop. Es eignet sich zum Retuschieren, Zuschneiden und Bearbeiten von Fotos ebenso wie zum Erstellen von Grafiken.
https://www.gimp.org
PhotoGIMP
PhotoGIMP ist eine kostenlose, von der Community entwickelte Anpassung für GIMP. Sie richtet u.a. die Arbeitsoberfläche und Tastenkürzel stärker an Adobe Photoshop aus, so dass der Umstieg leichter wird.
https://photogimp.com/
Nuudel
Nuudel ist ein Werkzeug für Termin- und einfache Abstimmungsumfragen, vergleichbar mit Doodle, aber ohne Werbung und Nutzertracking sowie ohne Registrierung nutzbar. Betrieben wird der Dienst vom gemeinnützigen Verein Digitalcourage.
https://nuudel.digitalcourage.de/
Mastodon
Mastodon ist ein freies, dezentrales soziales Netzwerk. Die Startseite zeigt Beiträge der abonnierten Konten standardmäßig chronologisch und ohne plattformweite Werbung. Mastodon besteht aus vielen unabhängig betriebenen Servern mit jeweils eigenen Regeln statt aus einer zentralen Plattform.
https://joinmastodon.org/de
Lumo
Lumo ist ein KI-Chatbot des Schweizer Anbieters Proton mit besonderem Fokus auf Datenschutz. Nach Angaben von Proton werden gespeicherte Chatverläufe mit Zero-Access-Verschlüsselung geschützt und Chat-Inhalte nicht zum Training der KI-Modelle verwendet. Lumo lässt sich direkt im Browser nutzen.
https://joinmastodon.org/de
CryptPad
CryptPad ist eine Online-Plattform zum gemeinsamen Arbeiten an Dokumenten: von Texten über Präsentationen und Tabellen bis zu Kanban-Boards. Die Inhalte werden im Browser verschlüsselt, bevor sie an den Server übertragen werden, dadurch kann der Betreiber die Dokumentinhalte grundsätzlich nicht lesen.
https://cryptpad.digitalcourage.de/
MuseScore Studio
MuseScore Studio ist ein kostenloses, quelloffenes Notensatzprogramm, mit dem sich Partituren am Computer erstellen, bearbeiten und abspielen lassen. Das Programm kann ohne Account oder Abonnement genutzt werden; kostenpflichtige Abonnements auf musescore.com betreffen die zugehörige Online-Plattform, nicht die Notensatzsoftware.
https://musescore.org/de/download
GNU Solfege
GNU Solfege ist ein freies Übungsprogramm für die Gehörbildung. Es bietet unter anderem Übungen zu Intervallen, Akkorden, Tonleitern und Rhythmen.
https://de.wikipedia.org/wiki/GNU_Solfege
European Alternatives
European Alternatives ist ein Online-Verzeichnis, das europäische Alternativen zu gängigen digitalen Diensten und Produkten sammelt, sortiert nach Kategorien wie E-Mail, Cloud-Speicher oder Videokonferenzen. Es ist eine hilfreiche Informationsquelle für alle, die ihre Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern verringern möchten.
https://european-alternatives.eu/de/kategorien