Lehrbeauftragte an Musikhochschulen: BKLM fordert faire Arbeitsbedingungen

Die Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (BKLM) hat ihr Positionspapier 2026 vorgelegt. Der Hintergrund: Lehraufträge, einst als punktuelle Ergänzung des Lehrangebots gedacht, decken heute vielfach dauerhaft zentrale Aufgaben der Hochschullehre ab. Viele Lehrkräfte üben die Tätigkeit zudem nicht nebenberuflich aus, sondern hauptberuflich ohne die Sicherheit einer Festanstellung. Die  Arbeitsbedingungen vieler von ihnen stuft die BKLM daher als prekär ein.

Das „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts von 2022 hat die rechtlichen Widersprüche dieser Praxis offengelegt: Organisatorisch eingebundene Lehrtätigkeiten können als abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzustufen sein. Die bis Ende 2027 geltende Übergangsregelung verschafft den Trägern zwar Zeit, verschiebt nach Ansicht der BKLM jedoch notwendige Reformen und verlängert diese prekären Beschäftigungsverhältnisse.

Die BKLM fordert daher „Dauerstellen für Daueraufgaben“, eine Begrenzung der Lehrauftragsquote auf höchstens 30 Prozent und die Umwandlung dauerhaft benötigter Lehraufträge in tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse. Echte, ergänzende Lehraufträge sollen rechtssicher ausgestaltet und angemessen vergütet werden. Ihr Appell an Bund, Länder und Hochschulen: „Beenden Sie gemeinsam die Scheinselbstständigkeit! Übernehmen Sie Verantwortung für Ihre Lehrkräfte!“

Das Positionspapier ist über https://drive.google.com/file/d/1h2Kbwk8ddF6oMwNvWkvigkwXJmQ3Wch3/view einsehbar.

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