Fragen zur Eindämmungsverordnung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Mitglieder des DTKV Hamburg,

zur aktuellen Eindämmungsverordnung erreichten uns viele Fragen, die  wir hier in einer Übersicht zusammengefasst und mit Antworten versehen haben. Falls weiterhin persönliche Fragen offen bleiben, schreiben Sie uns gern (email hidden; JavaScript is required) oder rufen Sie an: mittwochs von 9.30 Uhr bis 11 Uhr unter (0171) 342 79 46. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit,  sich per Email mit konkreten Fragen, die eigene Situation betreffend, auch direkt an die Kulturbehörde zu wenden: email hidden; JavaScript is required.

Müssen sich auch die Schüler mindestens einmal pro Woche testen lassen, um an dem Präsensunterricht teilzunehmen? 
Nein, da wird auf die Testung in Schulen und Kitas vertraut.

Müssen sich Schüler privat testen lassen, damit sie zum Musikunterricht dürfen? 
Nein, siehe oben.

Wie verhält es sich mit den Erwachsenen-Schülern, die genesen oder zweimal geimpft sind? 
Erwachsene dürfen im Moment noch nicht unterrichtet werden, nur Kinder und Jugendliche.

Ist der Instrumentalunterricht nun auch wieder für Erwachsene vor Ort erlaubt ist? 
Nein.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff »Jugendlicher« im Sinne der Verordnung? Zählen auch Schüler dazu, wenn sie über 18 sind? 
Im rechtlichen Sinne nur unter 18.

Wenn wir nun wieder mit den Kindern und Jugendlichen präsent arbeiten dürfen, sind wir dann jetzt auch, genau wie z.B. die  Trainer oder Jugendgruppenleiter impfberechtigt? 
Nein.

Ist es wie beim Friseur, dass die »Kunden« / Schüler mit Testnachweis kommen müssen? 
Nein, siehe oben.

Muss jeder Schüler im Unterricht erstmal einen Selbsttest machen, bei halbstündigem Unterricht gehen dafür 15 Minuten drauf… 
Nein, siehe oben.

Sollen Schüler mir ihr Testergebnis aus der Schule mitbringen? Soll ich es abfotografieren und ausdrucken oder mir nur zeigen lassen? 
Nein, da es in der Schule Pflicht ist und es verboten ist, mit positivem Test teilzunehmen.

Da manche Schüler ja im Wechsel Präsenz und Home-Unterricht haben, wie geht man mit den Schülern um, die keinen Test aus der Schule mitbringen, weil sie zu Hause waren? 
Hierzu gibt es keine Angaben in der Verordnung.

Kann ich als Lehrer auch Selbsttest machen oder muss es zwingend Antigentest sein? 
Siehe Link zum Testkonzept. Es muss ein klares Testkonzept geben, das darf unseres Wissens nach auch mit Schnelltest sein.

Muss ich jedesmal im Unterricht vom Kind die Kontaktdaten aufschreiben lassen oder abends aus 60 Kontaktdaten die entsprechenden raussuchen und handish abschreiben? Letzteres ist zu viel Arbeit, besonders bei Gruppen. 
Die Kontaktdaten der Schiller*innen sind Ihnen ja bekannt. Dann reicht es nachzuhalten, wer da war – wichtig ist, dass die Kontaktdaten im Ernstfall an das Gesundheitsamt übermittelt werden können.

Wie lange Zeit ist bis zur Kontaktdatenherausgabe des Amtes? Reicht es, wenn ich auf Nachfrage des Amtes alle Kontaktdaten-Einwilligungen kopiere und gesammelt herausgebe? 
Eine genaue Frist ist uns nicht bekannt, aber es empfiehlt sich, das Ablagesystem so zu handhaben, dass innerhalb von 24 Stunden reagiert werden kann.

Gelten Kontaktnachverfolgung (§ 7), Schutzkonzept (§ 6), Medizinische Masken (§ 8) und »Keine Durchmischung der Lerngruppen« tatsächlich auch für den Fall, dass Kinder und Jugendliche unterrichtet werden? Handelt es sich hierbei nicht um Bestimmungen aus § 19, Absatz 1, Satz 2-5? 
In Absatz 2 steht „Es gelten die Maßgaben von Absatz 1“ – insofern ja, das gilt.

Gilt die Test-Logbuch-Pflicht nur für Musikschulen oder auch für selbstständige MusiklehrerInnen? 
Ja, es gilt für alle.

Ich habe einen Eltern-Kind-Kurs mit 10 Teilnehmer:innen (jeweils ein Elternteil mit Kind). Wir haben uns seit dem Frühjahr 2020 immer nur draußen getroffen, soweit das überhaupt möglich war, unter Einhaltung der gültigen Hygienevorschriften und mit entsprechendem Hygienekonzept. Seit Dezember 2020 halten meine Familien mir via Zoom die Treue. Nun sagt die Regelung zum Musikunterricht nichts aus zu einer Betätigung im Freien (Musik im Freien ist bei den Verantwortlichen verständlicher Weise nicht auf der Agenda
Es gibt im Kulturbereich derzeit keine Unterscheidung zwischen drinnen und draußen. Derzeitige Obergrenze für Präsenz sind 5 Personen. Ansonsten bitte Nachfrage an email hidden; JavaScript is required.