Die Behörde für Kultur und Medien hat die Antragsfrist für die Neustartprämie bis Ende des Jahres verlängert. Die pauschale und nicht rückzahlbare Unterstützung in Höhe von einmalig 2.000 Euro soll dabei helfen, die eigene künstlerische Tätigkeit wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme vorzubereiten. Ursprünglich lief die Antragsfrist zum 31. August aus.
Antragsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Hamburg, die Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind oder die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen und durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.