Betrifft: Moratorium zur Scheinselbstständigkeit Schreiben des DTKV Hamburg an Senator Brosda

Sehr geehrter Herr Senator Brosda, 

sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Kultur- und Medien der Hamburgischen Bürgerschaft,

am 28. Juni 2022 erging das „Herrenbergurteil“ des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Frage der freiberuflichen Unterrichtstätigkeit von Musikschullehrkräften, welches am 23. April 2023 zu einer erheblichen Verschärfung des Kriterienkatalogs der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Beurteilung des Beschäftigungsstatus führte. Als Folge stehen nun viele private Anbieter*innen von Musikunterricht vor der Insolvenz, was auch den bisher beschäftigten Musiker*innen die Existenzgrundlage entziehen würde.

In einer Pressemitteilung (siehe unten) fordert der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) deshalb von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ein Moratorium zur Scheinselbstständigkeit. So soll allen Beteiligten die Möglichkeit geben werden, in angemessenen Zeiträumen Lösungen für die nun  anstehenden großen Herausforderungen zu finden. 

Der Landesverband Hamburg des DTKV schließt sich den Forderungen nach ein Moratorium zur stufenweisen Umsetzung des „Herrenberg-Urteils“ und den Verzicht auf alle Rückforderungen bis zum Herbst 2025 in vollem Umfang an und bittet alle Hamburger Kulturpolitiker*innen, auch auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass diese berechtigten Forderungen umgesetzt werden.  

Auch in der Musikstadt Hamburg wäre andernfalls ein erheblicher Anteil der musikpädagogischen Versorgung – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – in akuter Gefahr. Handeln ist deshalb dringend erforderlich!

Mit freundlichen Grüßen,

Stephanie Schiller (1.Vors.)