Informationen für Freiberufler:innen und zur Existenzgründung
Hier versuchen wir die wichtigsten Fragen rund um eine freiberufliche Tätigkeit und Existenzgründung im Bereich Musik zu beantworten.
Hast Du weitere Fragen, dann lass uns diese wissen: email hidden; JavaScript is required
Wenn du dich selbstständig als Musiker:in, Komponist:in oder Musiklehrkraft betätigst, musst du das dem Finanzamt Hamburg mitteilen – nicht dem Gewerbeamt, da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt (§18 EStG).
Das geht über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den du elektronisch über ELSTER ausfüllst: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/fseeun
Eine Anmeldung bei der Künstlersozialkasse (siehe unten) ist parallel ebenfalls sinnvoll.
Pflichtversicherungen (in der Regel über die Künstlersozialkasse – siehe unten):
- Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
Empfehlenswerte Zusatzversicherungen:
- Berufshaftpflichtversicherung (im Mitgliedsbeitrag beim Tonkünsteverband Hamburg e.V. enthalten)
- Berufsunfallversicherung – Spezialisierte Angebote gibt es beispielsweise von der www.mannheimer.de. Wer Mitglied des DTKV ist, kann von vergünstigten Beiträgen profitieren.
- Instrumentenversicherung
Sobald du Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit erzielst, bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Diese umfasst:
- Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
- Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)
- Umsatzsteuererklärung (falls umsatzsteuerpflichtig)
Die Abgabefrist endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Grundsätzlich ja, es gibt aber zwei wichtige Ausnahmen:
Du bist umsatzsteuerpflichtig, wenn:
- dein Jahresumsatz über 22.000 € liegt
Du bist umsatzsteuerbefreit, wenn:
- du unter die Kleinunternehmerregelung fällst (§19 UStG)
- du dem zuständigen Finanzamt eine Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG oder § 4 Nr. 20 UStG vorweisen kannst.
1. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Wenn dein Jahresumsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Du erhebst dann keine Umsatzsteuer und weist diese auch nicht auf deinen Rechnungen aus.
Hinweis auf der Rechnung: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Diese Option „Kleinunternehmerregelung“ wählst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
2. Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG oder § 4 Nr. 20 UStG
In Hamburg können sich Solokünstler:innen oder feste in- oder ausländische Ensembles nach § 4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen. Künstlerische Schulen und selbständige/r Lehrkräfte können sich nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen. Die Umsatzsteuerbefreiung lässt sich mit relativ geringem Aufwand online beantragen. Mehr Informationen und Links zu den Online-Anträgen: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-kultur-und-medien/umsatzsteuerbefreiung-110658
Wer eine künstlerische oder künstlerisch-pädagogische Tätigkeit selbständig und erwerbsmäßig ausübt (mit dauerhaft mehr als 3.900 Euro Gewinn pro Jahr), hat in Deutschland die Pflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sozialversichert zu werden. Die KSK ermöglicht selbstständigen Künstler:innen und Publizist:innen den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wobei diese lediglich den Arbeitnehmeranteil zahlen müssen. Den Arbeitgeberanteil übernimmt die KSK.
Weitere Informationen: https://www.kuenstlersozialkasse.de/ueber-uns/die-kuenstlersozialkasse
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Selbstständige künstlerische (sowohl als konzertierende:r Künstler:in als auch als freiberufliche Lehrkraft) oder publizistische Tätigkeit (Komponist:in, Liedtexter:in o.ä.).
- Mindesteinkommen von 3.900 € jährlich (Ausnahmen in den ersten drei Jahren möglich).
- Regelmäßige und nicht nur gelegentliche Tätigkeit.
Du benötigst folgende Unterlagen:
- Nachweise über die künstlerische Tätigkeit (z. B. Arbeitsproben, Verträge).
- Lebenslauf.
- Einkommensprognose
Weitere Informationen und Antragsformulare:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen
Unternehmen, die regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen (z. B. Veranstalter, Verlage, Labels), sind verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe zu leisten. Diese beträgt derzeit 5 % des Honorars.
Weitere Informationen: https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/faq-unternehmen-und-verwerter
Honorare hängen ab von unterschiedlichsten Faktoren ab:
- Art der Leistung (Konzert, Unterricht, Komposition)
- Umfang & Dauer
- Erfahrung und Ausbildung
- Marktübliche Preisen in deiner Region
Eine Orientierung kann folgende Website (inkl. Honorarrechner) des DTKV bieten: https://musiker-honorare.de/
Pflichtangaben laut §14 UStG:
- Vollständiger Name & Anschrift (von dir und der Auftraggeber:in)
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum
- Rechnungsnummer (fortlaufend)
- Leistungsbeschreibung (Datum, Art der Leistung)
- Nettobetrag, Umsatzsteuer (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)
- Gesamtbetrag
Tipp: Bei Kleinunternehmerregelung den Hinweis nicht vergessen „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Weitere Informationen und Musterrechnung: https://rewerb.com/rechnung-dj-vorlage/
Wenn Du mit Schüler:innen oder deren gesetzlichen Vertreter:innen – im Normalfall den Eltern – ein dauerhaftes Unterrichtsverhältnis beginnst, dann ist es sehr sinnvoll, alle Bedingungen wie Honorarzahlung, Bezahlung bei Unterrichtsausfall, Ferienregelungen usw. schriftlich zu fixieren und per Unterschrift zu bestätigen. Eine vertragliche Regelung mit allen Rechten und Pflichten kann dabei helfen, im Zweifelsfall unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Der DTKV bietet seinen Mitgliedern stets an die geltende Rechtslage angepasste Musterverträge, die über die Bundesgeschäftsstelle angefordert werden können: https://www.tonkuenstlerverband.de/mitglieder-service/downloads/
GEMA
- Verwertet Urheberrechte von Komponist:innen, Textdichter:innen, Musikverlagen
- Schüttet Tantiemen aus für Nutzung (Radio, Konzerte, Streaming etc.)
- Mehr Informationen: www.gema.de
GVL
- Verwertet Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler:innen und Produzent:innen
- Du bekommst Ausschüttungen z. B. für Airplay oder TV-Ausstrahlung
- Mehr Informationen: www.gvl.de
Eine Mitgliedschaft in der GEMA lohnt sich, wenn du:
- eigene Musik komponierst oder Texte schreibst
- willst, dass Aufführungen/Veröffentlichungen deiner Werke vergütet werden
- regelmäßig Airplay, Livemusik oder Veröffentlichungen hast
Wenn du ausschließlich Musik aufführst oder Tonträger herstellst, aber nicht komponierst, ist eher die GVL für dich zuständig.
Informationen zur Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im DTKV ist ein Gütesiegel der beruflichen Tätigkeit. Mitglied werden kann, wer die fachlichen Voraussetzungen für den Musikberuf mitbringt und dies durch ein Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss, ein Staatsexamen, Prüfungen etc. nachweisen kann. Aufnahmewillige, die keinen Hochschulabschluss vorlegen können, haben die Möglichkeit, Nachweise über eine mehrjährige, erfolgreiche Tätigkeit in ihrem Beruf vorzulegen. Das können z. B. Rezensionen über Konzerte, Auftritte, Publikationen, etc. sein. Weitere Belege öffentlicher Reputation in einem Musikberuf können ergänzend vorgelegt werden. Als Nachweis kann beispielsweise die erfolgreiche Vorbereitung von Schüler:innen auf die Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule dienen.
Ein Aufnahmeantrag kann online auf der Seite des Bundesverbandes gestellt werden: Online-Aufnahmeantrag. Hier könnt Ihr Euch auch den Aufnahmeantrag herunterladen und unter email hidden; JavaScript is required direkt an uns mailen.
- Ordentliche Mitglieder € 88,-
- Musikstudierende € 50,-
- Ehepaare € 138,-
- Fördernde Mitglieder € 110,-
Ja, Musikstudent:innen können aufgenommen werden und zahlen nur den ermäßigten Mitgliedsbeitrag.
Auch Leiter:innen und Betreiber:innen von privaten Musikschulen sind Mitglieder im DTKV. Diese haben sich auf Initiative der Landesverbände Brandenburg und Baden-Württemberg in der “AG Musikschulen im DTKV” organisiert, um insbesondere ihre Interessen und Forderungen gemeinsam gegenüber der Politik artikulieren zu können. Wer gern in der AG dabei sein möchte, kann einfach per E-Mail Kontakt aufnehmen: email hidden; JavaScript is required
Hierzu reicht eine E-Mail an email hidden; JavaScript is required mit folgenden Angaben:
- Porträtfoto, wenn möglich mit Instrument (Bildgröße: Breite der schmalen Seite mind. 1000 px)
- Name
- Stadtteil
- Instrument
- Kontakt / Weblink
- Beschreibungstext (max. 500 Zeichen)
Wir freuen uns stets über Musiker:innen, die Lust haben, die Arbeit des Tonkünsteverbandes Hamburg aktiv mitzugestalten und mit ihren Ideen zu bereichern. Nehmt hierzu gern einfach Kontakt zu uns auf: email hidden; JavaScript is required