Wer kann Mitglied werden?
Mitglied im Tonkünstlerverband – dem Berufsverband aller Musikberufe kann werden:
- Wer die fachlichen Voraussetzungen für den Musikberuf mitbringt und dies durch ein Diplom, ein Staatsexamen, Prüfungen, etc. nachweisen kann.
- Aufnahmewillige, die keinen Hochschulabschluss vorlegen können, haben die Möglichkeit, Nachweise über die mehrjährige, erfolgreiche Tätigkeit in ihrem Beruf vorzulegen. Das können z.B. Rezensionen über Konzerte, Auftritte, Publikationen, etc. sein.
- Weitere Belege öffentlicher Reputation in einem Musikberuf können ergänzend vorgelegt werden.
- Des weiteren kann der Nachweis der erfolgreichen Vorbereitung von Schülern auf die Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule erbracht werden.
Hier Aufnahmeantrag herunterladen
Hier die Satzung herunterladen
Wir danken unseren Hamburger Fördermitgliedern: Klangmanufaktur, Pianohaus Trübger