Deine Musik. Dein Beruf. Deine Stimme.

Im DTKV organisiert, können Musiker:innen in Kooperation mit anderen Organisationen und Verbänden ihre Interessen gegenüber sozialen, wirtschaftlichen und politischen Institutionen bündeln und artikulieren und werden so erst wahrgenommen, wenn es um kultur-politische Entscheidungen und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Musikberufe geht. Je vielfältiger und stärker wir aufgestellt sind, desto mehr Gehör werden unsere Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen und fairer Entlohnung finden.

Außerdem erhalten Mitglieder aktuelle Informationen, günstige Versicherungstarife sowie Beratung und Unterstützung in vielen Bereichen. Nutze auch Du die Möglichkeit, Dich mit Deinen Ideen für unseren Beruf einzubringen und Deine Erfahrungen in der Berufsausübung mit anderen zu teilen! Mit Deiner Mitgliedschaft trägst Du dazu bei, unsere gemeinsamen Ziele zu verwirklichen!

Service & Unterstützung – das bieten wir unseren Mitgliedern

Mit der Mannheimer Versicherung bieten wir einen  Haftpflicht-Versicherungsschutz für unsere Mitglieder.

Bausteine des Versicherungspakets

  • Vereins-Haftpflichtversicherung
    Sichert Euch als aktive Mitglieder des TKV Berlin gegen Schäden ab, die Ihr im Rahmen von Vereinsveranstaltungen oder ehrenamtlichen Vereinstätigkeiten einer anderen Person zufügt.
  • Berufs-Haftpflichtversicherung
    Wirkt subsidiär: die Mannheimer leistet im Rahmen der Versicherungsbedingungen, wenn Ihr selbst die eigentlich erforderliche Berufs-Haftpflichtversicherung nicht besitzt oder die Versicherungssumme nicht ausreicht.
  • Veranstalter-Haftpflichtversicherung
    Gilt für den TKV Berlin und seine Mitglieder. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung von Konzerten (auch Schülerkonzerten) für:
    - Bis zu 2 Veranstaltungen des Landesverbands mit bis zu 500 Teilnehmer*innen
    - Bis zu 2 Veranstaltungen einzelner Mitglieder bis zu 250 Teilnehmer*innen
    - Dauer der Veranstaltung: jeweils max. 3 Tage

TIPP: Zusätzlich empfehlenswert ist eine eigene kombinierte Privat- und Berufshaftpflichtversicherung sowie für die weitergehende Absicherung, etwa als Veranstalter*in von größeren Konzerten, eine separate Veranstalter-Haftpflichtversicherung.

Auszug aus dem Leistungsumfang

Vereins- und Berufs-Haftpflichtversicherung
  • Personen- und Sachschäden (an fremden Sachen) pauschal bis zu 5 Millionen Euro pro Schadensfall, die Ihr beim Unterrichten oder Musizieren auf Konzerten usw. verursachet. Diese Summe gilt bis zu 2fach maximiert, pro Jahr können also max. 10 Millionen Euro Versicherungssumme als Gruppenversicherung für den gesamten Verband in Anspruch genommen werden.
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden bis zu 500.000 Euro, für Schäden an der Einrichtung bis zu 25.000 Euro, für Mietsachschäden an beweglichen Sachen (bis zu 3 Monaten Mietzeit) bis zu 10.000 Euro
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten bis zu 100.000 Euro Nutzung von Internet-Technologien bis zu 1.000.000 Euro

Die Versicherung gilt weltweit bei beruflichen Auslandsreisen bis zu einem Jahr, bei Reisen in die USA und Kanada bis zu 3 Monaten

Veranstalter-Haftpflichtversicherung
  • Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen und sonstiger technischer Hilfsmittel für die Veranstaltungen
  • Aufbau, Betrieb und Abbau von Zelten, Tribünen (ohne eigenen Auf- und Abbau) und Podien, sofern diese baupolizeilich zugelassen sind und abgenommen wurden
  • Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie
  • Betrieb eines VIP- und Pressebereichs
  • Ehrenamtliche Helfer*innen

Die Selbstbeteiligung beträgt für die meisten Schadensfälle pauschal 100 Euro (allerdings bei Personenschäden nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht: 10.000 Euro). Maßgebend für die Leistungen und deren Höhe sind jeweils der zu Grunde liegende gültige Rahmenvertrag und dessen Bedingungen.
ACHTUNG: Haftpflichtansprüche der Vereinsmitglieder untereinander, die außerhalb von Vereinsveranstaltungen entstehen, sind nicht versichert. Auch Schadensfälle an Musikinstrumenten sind grundsätzlich nicht versichert. Aber: Schäden, die beim Stimmen von Instrumenten entstehen, sind versichert.

Schadenmeldung: Was muss ich tun?

  1. Meldung des Schadens informell an den Versicherungsagenten (email hidden; JavaScript is required)
  2. Der Versicherungsagent schickt ein Schadenanzeige-Formular an das Mitglied mit Kopie an den Vorstand
  3. Das Mitglied sendet das ausgefüllte Formular an email hidden; JavaScript is required 
  4. Der Vorstand leitet die unterschriebene Schadenanzeige an den Versicherungsagenten weiter

Bei individuellen rechtlichen Fragen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit unterstützt der DTKV mit einer kostenlosen Erstrechtsberatung unseres Justiziars. Hierbei erhaltet Ihr eine erste rechtliche und taktische Einschätzung der Situation und Risiken, es werden entsprechende Handlungsoptionen aufgezeigt und es gibt Hinweise auf mögliche Kosten eines rechtlichen Verfahrens. Solltet Ihr juristische Probleme haben, dann wendet Euch per Mail an email hidden; JavaScript is required. Wir vermitteln dann den Kontakt zu unserem Justiziar.

Wir kümmern uns um Beratung und Informationen rund um berufsrelevante Themen wie Künstlersozialkasse (KSK), Umsatzsteuerbefreiung, GEMA, Versicherungsschutz und vielem mehr. Einiges davon haben wir in den FAQ dieser Seite zusammengestellt. Weitere Fragen können gern direkt an uns gerichtet werden: email hidden; JavaScript is required

„GEMA“ - https://www.gema.de/ - steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. In dieser sogenannten Verwertungsgesellschaft werden treuhänderisch die Rechte von über 95.000 Komponist:innen, Textdichter:innen oder Musikverlagen vertreten. Grundsätzlich muss jede Art von öffentlicher Musiknutzung (z.B. Konzerte) bei der GEMA gemeldet werden, die die Nutzung dann in Rechnung stellt.
Der DTKV hat einen Gesamtvertrag mit der GEMA abgeschlossen, so dass Mitglieder pauschal 20 % Ermäßigung erhalten. Dafür ist eine einmalige Zustimmung zur Datenweitergabe an den Dachverband und die GEMA notwendig. Bei Interesse bitte eine Mail an: email hidden; JavaScript is required

Im jährlichen Mitgliedsbeitrag ist ein Abonnement der “Neuen Musikzeitung“ (auch digital) enthalten – https://www.nmz.de/.
Die nmz erscheint zehnmal jährlich und bietet neben Informationen aus der aktuellen Musik-Szene (Uraufführungen neuer Musik, aber auch Jazz und Pop) sowie Berichten aus dem musikpädagogischen Bereich, Stellenangebote, Rezensionen, Berichte und Kommentare zu Neuerscheinungen, Kulturpolitik, Musikwirtschaft, Personalia und Nachrichten aus dem deutschen Musikleben.
Die nmz ist das offizielle Mitteilungsorgan des DTKV, des Verbandes deutscher Musikschulen e. V., Jeunesses Musicales Deutschland e. V. und des Arbeitskreises Musik in der Jugend (AMJ)

Im Normalfall schließt man als freiberufliche Lehrkraft mit seinen Schüler:innen oder deren gesetzlichen Vertreter:innen einen Unterrichtsvertrag ab, in dem alle Rahmenbedingungen sowie Rechte und Pflichten rund um den Unterricht geregelt werden. Der DTKV kümmert sich darum, diese Verträge rechtssicher zu gestalten und fortlaufend an die sich verändernde gültige Rechtslage anzupassen. Über unsere Geschäftsstelle können die jeweils aktuellen Unterrichtsverträge bestellt werden:
email hidden; JavaScript is required. Bitte eine Postadresse angeben. Ein Unterrichtsvertrag kostet € 0,50, die Portokosten tragen wir.
Ein aktuelles Muster gibt es hier zum Download:
https://tonkuenstlerverband.de/media/muster_unterrichtsvertrag_2024-06.pdf

Ein wichtiges Thema unseres Berufsverbandes ist die Entwicklung und Etablierung von Honorarstandards und Honoraruntergrenzen bzw.  die Forderung nach fairen Honoraren für Musikschaffende. Der Bundesverband bietet beispielsweise eine Website, die alle Musiker:innen durch “Honorarrechner” dabei unterstützt, ihre persönliche Einnahmensituation zu optimieren und den Honorarsatz zu bestimmen, der der  persönlichen Situation, den individuellen Bedürfnissen und den örtlichen Gegebenheiten angemessen ist. Zudem werden regelmäßig News und Informationen zu dem Thema “Honorarsituation von Musikern” bereit gestellt:  https://musiker-honorare.de/

Das 1980 gegründete Manuskriptearchiv des DTKV ist eine Einrichtung des Bundesverbandes und umfasst ca. 2600 ungedruckte Kompositionen unterschiedlichster Besetzung (Solo, Vokal-, Kammer- und Orchestermusik bis hin zu Chor- und Bühnenwerken) und Schwierigkeit. DTKV-Mitgleider können eigene Werke in das Archiv einbringen oder Manuskripte anfordern. Informationen, Werkverzeichnis sowie ein Bestellschein stehen hier bereit: https://tonkuenstlerverband.de/mitglieder-service/manuskripte-archiv/

Zweimal im Jahr organisiert der Tonkünsteverband Hamburg e. V.  Konzerte für Schüler:innen seiner Mitglieder. In den vergangenen Jahren fanden diese regelmäßig im Fanny-Hensel- oder Mendelssohn-Saal der Hochschule für Musik und Theater (HfMT) statt. Mitglieder können ihre Schüler:innen anmelden, eine Klavierbegleitung wird ggf. gestellt. Über die Termine und die Anmeldung informieren wir auf unserer Website und über den E-Mailverteiler der Mitglieder.

Wir laden alle Mitglieder des Tonkünsteverbandes Hamburg herzlich dazu ein, ihre Angebote auf dieser Website zu präsentieren und damit gleichzeitig auch unsere wichtige Arbeit für die Musikstadt Hamburg noch sichtbarer zu machen. Wer dabei sein möchte, schreibt einfach eine E-Mail mit folgenden Inhalten an email hidden; JavaScript is required

  • Porträtfoto, wenn möglich mit Instrument (Bildgröße: Breite der schmalen Seite mind. 1000 px)
  • Name
  • Stadtteil
  • Instrument
  • Kontakt / Weblink
  • Beschreibungstext (max. 500 Zeichen)

Wir organisieren für unsere Mitglieder regelmäßig Fachaustausche und Fortbildungen zu berufsrelevanten Themen wie Umsatzsteuerbefreiung, GEMA, Scheinselbstständigkeit, Künstlersozialkasse u.a. sowie zu vielfältigen musikpädagogischen Themen. Auf Wunsch kann die Teilnahme als Fortbildungsnachweis attestiert werden.

Gern nehmen wir Mitglieder in unseren internen E-mail-Verteiler - das sogenannte “Schwarze Brett von Mitgliedern für Mitglieder” – auf. Hier könnt Ihr Eure Veranstaltungen ankündigen, Raumangebote oder -gesuche kommunizieren, Mitspieler:innen suchen u.v.m. Nachrichten gern an unseren Büroleiter Felix Berge mailen: email hidden; JavaScript is required

Mitglieder des Tonkünsteverbandes sind berechtigt, für Ihre Schüler:innen Anträge beim Instrumentenfonds der Haspa Musik Stiftung zu stellen. Der Instrumentenfonds richtet sich an interessierte Bildungs-, Kultur- und Musikeinrichtungen, die eine pädagogische Musikausbildung anbieten oder anspruchsvolle Konzepte im Musikbereich umsetzen. Angesprochen sind auch MusikpädagogInnen, die Mitglied im Deutschen Tonkünstlerverband sind. Die Einrichtungen bzw. PädagogInnen können sich für ein hochwertiges Leihinstrument bewerben, um es an eine begabte Schülerin/ einen begabten Schüler weiterzugeben. Das Instrument wird zunächst für drei Jahre verliehen.  Mehr Informationen: Instrumentenfonds: HASPA Musik Stiftung

FAQ für Freiberufler:innen und zur Existenzgründung

Wenn du dich selbstständig als Musiker:in, Komponist:in oder Musiklehrkraft betätigst, musst du das dem Finanzamt Hamburg mitteilen – nicht dem Gewerbeamt, da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt (§18 EStG).
Das geht über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den du elektronisch über ELSTER ausfüllst: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/fseeun 
Eine Anmeldung bei der Künstlersozialkasse (siehe unten) ist parallel ebenfalls sinnvoll.

Pflichtversicherungen (in der Regel über die Künstlersozialkasse - siehe unten):

  • Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung

Empfehlenswerte Zusatzversicherungen:

  • Berufshaftpflichtversicherung (im Mitgliedsbeitrag beim Tonkünsteverband Hamburg e.V. enthalten)
  • Berufsunfallversicherung - Spezialisierte Angebote gibt es beispielsweise von der www.mannheimer.de. Wer Mitglied des DTKV ist, kann von vergünstigten Beiträgen profitieren.
  • Instrumentenversicherung

Sobald du Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit erzielst, bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Diese umfasst:

  • Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
  • Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)
  • Umsatzsteuererklärung (falls umsatzsteuerpflichtig)

Die Abgabefrist endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Grundsätzlich ja, es gibt aber zwei wichtige Ausnahmen:
Du bist umsatzsteuerpflichtig, wenn:

  • dein Jahresumsatz über 22.000 € liegt

Du bist umsatzsteuerbefreit, wenn:

  • du unter die Kleinunternehmerregelung fällst (§19 UStG)
  • du dem zuständigen Finanzamt eine Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG oder § 4 Nr. 20 UStG vorweisen kannst.

1. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Wenn dein Jahresumsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Du erhebst dann keine Umsatzsteuer und weist diese auch nicht auf deinen Rechnungen aus.

Hinweis auf der Rechnung: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Diese Option "Kleinunternehmerregelung"  wählst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.

2. Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG oder § 4 Nr. 20 UStG

In Hamburg können sich Solokünstler:innen oder feste in- oder ausländische Ensembles nach  § 4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen. Künstlerische Schulen und selbständige/r Lehrkräfte können sich nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen. Die Umsatzsteuerbefreiung lässt sich mit relativ geringem Aufwand online beantragen. Mehr Informationen und Links zu den Online-Anträgen: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-kultur-und-medien/umsatzsteuerbefreiung-110658

Wer eine künstlerische oder künstlerisch-pädagogische Tätigkeit selbständig und erwerbsmäßig ausübt (mit dauerhaft mehr als 3.900 Euro Gewinn pro Jahr), hat in Deutschland die Pflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sozialversichert zu werden. Die KSK ermöglicht selbstständigen Künstler:innen und Publizist:innen den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wobei diese lediglich den Arbeitnehmeranteil zahlen müssen. Den Arbeitgeberanteil übernimmt die KSK.

Weitere Informationen: https://www.kuenstlersozialkasse.de/ueber-uns/die-kuenstlersozialkasse

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Selbstständige künstlerische (sowohl als konzertierende:r Künstler:in als auch als freiberufliche Lehrkraft) oder publizistische Tätigkeit (Komponist:in, Liedtexter:in o.ä.).
  • Mindesteinkommen von 3.900 € jährlich (Ausnahmen in den ersten drei Jahren möglich).
  • Regelmäßige und nicht nur gelegentliche Tätigkeit.

Du benötigst folgende Unterlagen:

  • Nachweise über die künstlerische Tätigkeit (z. B. Arbeitsproben, Verträge).
  • Lebenslauf.
  • Einkommensprognose

Weitere Informationen und Antragsformulare:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen

Unternehmen, die regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen (z. B. Veranstalter, Verlage, Labels), sind verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe zu leisten. Diese beträgt derzeit 5 % des Honorars.

Weitere Informationen: https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/faq-unternehmen-und-verwerter

Honorare hängen ab von unterschiedlichsten Faktoren ab:

  • Art der Leistung (Konzert, Unterricht, Komposition)
  • Umfang & Dauer
  • Erfahrung und Ausbildung
  • Marktübliche Preisen in deiner Region

Eine Orientierung kann folgende Website (inkl. Honorarrechner) des DTKV bieten: https://musiker-honorare.de/

Pflichtangaben laut §14 UStG:

  1. Vollständiger Name & Anschrift (von dir und der Auftraggeber:in)
  2. Steuernummer oder USt-IdNr.
  3. Rechnungsdatum
  4. Rechnungsnummer (fortlaufend)
  5. Leistungsbeschreibung (Datum, Art der Leistung)
  6. Nettobetrag, Umsatzsteuer (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)
  7. Gesamtbetrag

Tipp: Bei Kleinunternehmerregelung den Hinweis nicht vergessen „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Weitere Informationen und Musterrechnung: https://rewerb.com/rechnung-dj-vorlage/

Wenn Du mit Schüler:innen oder deren gesetzlichen Vertreter:innen - im Normalfall den Eltern - ein dauerhaftes Unterrichtsverhältnis beginnst, dann ist es sehr sinnvoll, alle Bedingungen wie Honorarzahlung, Bezahlung bei Unterrichtsausfall, Ferienregelungen usw. schriftlich zu fixieren und per Unterschrift zu bestätigen. Eine vertragliche Regelung mit allen Rechten und Pflichten kann dabei helfen, im Zweifelsfall unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Der DTKV bietet seinen Mitgliedern stets an die geltende Rechtslage angepasste Musterverträge, die über die Bundesgeschäftsstelle angefordert werden können: https://www.tonkuenstlerverband.de/mitglieder-service/downloads/ 

GEMA

  • Verwertet Urheberrechte von Komponist:innen, Textdichter:innen, Musikverlagen
  • Schüttet Tantiemen aus für Nutzung (Radio, Konzerte, Streaming etc.)
  • Mehr Informationen: www.gema.de

GVL

  • Verwertet Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler:innen und Produzent:innen
  • Du bekommst Ausschüttungen z. B. für Airplay oder TV-Ausstrahlung
  • Mehr Informationen: www.gvl.de 

Eine Mitgliedschaft in der GEMA  lohnt sich, wenn du:

  • eigene Musik komponierst oder Texte schreibst
  • willst, dass Aufführungen/Veröffentlichungen deiner Werke vergütet werden
  • regelmäßig Airplay, Livemusik oder Veröffentlichungen hast

Wenn du ausschließlich Musik aufführst oder Tonträger herstellst, aber nicht komponierst, ist eher die GVL für dich zuständig.