### Informationen zum Coronavirus (COVID-19) ###

An dieser Stelle sind wir bemüht, Sie auf dem Laufenden zu halten, was den Umgang mit dem Corona-Virus angeht. Aktuell dringende Informationen erhalten Mitglieder des DTKV Hamburg weiterhin über den internen Newsletter.

(25.11.2020)

Hier sind die aktuellen Informationen zur „Novemberhilfe“ des Bundes:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de//UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Novemberhilfe/faq-novemberhilfen.html

Der Antrag steht demnächst online zur Verfügung.

(31.10.2020)

Im Vorfeld des nächsten Lockdowns erreichten uns wieder viele Fragen. Die gute Nachricht: Die ab Montag, 2. November 2020, geltende neue Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg, die heute vom Senat beschlossen wurde, erlaubt Musikunterricht bei Einhaltung der bisher schon geltenden Hygieneregeln wie gehabt. Dies wurde uns auf Nachfrage von der Behörde für Kultur und Medien bestätigt. Für alle Musikunterrichtenden ist §19 wichtig. Die ganze Verordnung finden Sie hier: https://www.hamburg.de/verordnung/14545780/2020-10-30-rechtsverordnung/

§ 19 Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Fahrunterricht

(1) Für den Betrieb staatlicher und privater Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, für Angebote beruflicher Aus- und Fortbildung sowie für den Betrieb von Einrichtungen von Sprach-​, Integrations-​, Berufssprach- und Erstorientierungskursträgern gelten die folgenden Vorgaben:

1. die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 sind einzuhalten,

2. es sind Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 7 zu erheben,

3. ein Schutzkonzept ist nach Maßgabe von § 6 zu erstellen,

3a. für anwesende Personen gilt in geschlossenen Räumen eine Maskenpflicht nach § 8 mit der Maßgabe, dass die Mund-​Nasen-​Bedeckungen während des Verweilens auf dauerhaft eingenommenen Plätzen, während Vorträgen, insbesondere durch das Lehrpersonal sowie während körperlicher Betätigungen gemäß Absatz 2 abgelegt werden dürfen,

4. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Lerngruppen dürfen am jeweiligen Lernort nicht durchmischt werden und alle lerngruppenübergreifenden Aktivitäten entfallen; dies gilt nicht für Prüfungshandlungen,

5. die Pausenregelung erfolgt in der Form, dass unterschiedliche Lerngruppen zeitversetzt Gemeinschaftsräume oder Gemeinschaftsflächen betreten.

(2) Soweit der Betrieb nicht nach § 4b Absatz 1 untersagt ist, gelten für Musikschulen, Chöre, Tanzschulen, Anbieterinnen und Anbieter von künstlerischen Bildungsangeboten, Ballett-schulen und Kinderschauspielschulen sowie selbstständige künstlerische Lehrerinnen und Lehrer, auch wenn sie an wechselnden Orten tätig sind, die Vorgaben nach Absatz 1. Bei Angeboten, bei denen mit einer gesteigerten Atemluftemission zu rechnen ist, insbesondere beim Tanz, Ballett, Gesang oder bei dem Spielen von Blasinstrumenten, müssen die beteiligten Personen in geschlossenen Räumen einen Mindestabstand von 2,5 Metern zueinander einhalten.
Eine Anmerkung, weil diesbezüglich bereits einige Fragen an uns gerichtet wurden: Der Verweis auf §4b trifft auf die Bereiche der Musik nicht zu, da unter Punkt 23 lediglich Tanz- und Ballettschulen aufgeführt sind, so die Aussage der BKM, die wir hierzu befragt hatten.

(23.09.2020)

Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab 15. September 2020)

Alle Informationen zur neuen Verordnung finden Sie hier:

https://www.hamburg.de/verordnung/

(09.07.2020)

Hamburger Corona-Hilfen für Startups, junge Unternehmen, Künstler*innen und Kreative: Corona Recovery Fonds und Neustartprämie

Zwei wesentliche Bausteine des Hamburger Konjunktur- und Wachstumsprogramms 2020 (#HKWP2020) gehen in die Umsetzung: Mit zwei neuen Instrumenten bringt Hamburg zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen durch die COVID19-Pandemie zusätzliche Hilfe für Unternehmen und Künstler*innen und Kreative auf den Weg. Der Corona Recovery Fonds (CRF) richtet sich an innovative Startups und wachstumsorientierte kleine mittelständische Unternehmen. Für Künstler*innen und Kreative wird es eine Neustartprämie geben, die dabei helfen soll, die eigene künstlerische Tätigkeit wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme vorzubereiten.

Künstler*innen und Kreative sind nach wie vor besonders von den pandemiebedingten Beschränkungen betroffen. Nach dem Erfolg der Corona-Soforthilfe legt Hamburg ein neues Instrument auf, das jetzt jedoch den Neustart in die künstlerische und kreative Tätigkeit ermöglicht.

Im Rahmen der Neustartprämie können Künstlerinnen, Künstler und Kreative einmalig, pauschal und nicht rückzahlbar 2.000 Euro beantragen, um die eigene künstlerische Tätigkeit wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme vorzubereiten. Antragsberechtigt sind alle Personen mit Sitz in Hamburg, die Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind oder die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen und durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die Hilfe kann ab sofort und bis zum 31. August unter https://www.hamburg.de/neustartpraemie beantragt werden.
Ergänzende Hilfsangebote laufen weiter (unter anderem das Hilfspaket Kultur, IFB-Förderkredit Kultur Fördermodul Corona, vereinfachter Bezug der Grundsicherung für Selbstständige). Weitere Hilfen sind in Abstimmung mit den noch in der Entwicklung befindlichen Hilfen des Bundes geplant.

(25.05.2020)

Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt

Link: https://www.hamburg.de/verordnung/

§ 5 Schließung bestimmter Gewerbebetriebe und besonderer Einrichtungen für den Publikumsverkehr

(11) Musikschulen, Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser, Anbieter von künstlerischen Bildungsangeboten wie Ballettschulen, Kinderschauspielschulen sowie selbständige künstlerische Lehrerinnen und Lehrer, können ihre Leistungen an wechselnden Orten anbieten, wenn sie die Einhaltung eines von ihnen erstellten und dokumentierten Konzepts zum Infektionsschutz (Schutzkonzept) gewährleisten.

Das Schutzkonzept nach Satz 1 soll insbesondere Vorgaben enthalten

  1. zur Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht in derselben Wohnung leben oder zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht, durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen,
  2. zur Einhaltung eines Mindestabstands von 3 Metern bei Angeboten, bei denen mit einer gesteigerten Atemluftemission zu rechnen ist, insbesondere beim Gesang oder bei dem Spielen von Blasinstrumenten,
  3. zu einer den räumlichen Verhältnissen angemessenen Begrenzung der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die Einhaltung des Mindestabstands nach Nummer 1 ermöglicht, die jedoch 15 Personen einschließlich der Lehrkräfte nicht übersteigen darf,
  4. zum Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung sowie
  5. zu sonstigen Maßnahmen des Infektionsschutzes und zu allgemeinen Hygiene-maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos

Das Schutzkonzept ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Die zuständige Behörde kann weitergehende Anordnungen zum Infektionsschutz treffen.

(12.05.2020)

+ + + EILMELDUNG + + +

Der Hamburger Senat hat heute weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen, die größtenteils ab dem morgigen 13. Mai 2020 gelten. Die Regelungen betreffen insbesondere Treffen von Familien im öffentlichen Raum, Besuche in Pflegeeinrichtungen, Geschäfte, Hotels und Gastronomie, Schulen und Kitas, Sport und Tourismus. Mit der ab dem 13. Mai geltenden Rechtsverordnung werden in Hamburg die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. 

Musikschulen, Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser, Anbieter von künstlerischen Bildungsangeboten wie Ballettschulen, Kinderschauspielschulen sowie selbständige künstlerische Lehrer, können ihre Leistungen an wechselnden Orten anbieten, wenn sie die Einhaltung eines von ihnen erstellten und dokumentierten Konzepts zum Infektionsschutz (Schutzkonzept) gewährleisten. 

 Quelle: https://www.hamburg.de/coronavirus/13910622/2020-05-12-coronavius-aktueller-stand/

Das vom DTKV Hamburg vorgeschlagene Hygiene-Konzept:

 1. Zum Unterricht in die Unterrichtsräume der Musikpädagog*innen sollte nicht kommen, wer...

… akut unter Fieber, Husten, Schnupfen, Durchfall, Geschmacks- oder Geruchsbeeinträchtigung leidet

… in den 14 Tagen zuvor aus dem Ausland zurückgekommenist

… regelmäßigen Kontakt zu Risikogruppen hat, etwa in der eigenen Familie

2. Im Unterrichtsraum ist darauf zu achten, dass 

 … die Schüler*innen allein kommen

… sichergestellt ist, dass Schüler* innen sich weder auf dem Weg in den Unterrichtsraum noch im Unterrichtsraum begegnen… sich Schüler*innen und Lehrer*innen bei der Begrüßung nicht die Hände schütteln

… sowohl Schüler* innen als auch Lehrer*innen während des Unterrichts eine Mund -Nasen-Maske tragen

… sich die Schüler * innen vor dem Unterricht mindestens 20 Sekunden die Hände waschen

… nur die Lehrer * innen Türklinken anfassen

… während des Unterrichts ein Mindestabstand von 1,5 – 2 m Abstand eingehalt en wird

… Desinfektionsmittel zur Verfügung steht , um ggf. von mehr als einer Person benutzte Instrumente oder Unterrichtsmaterial zu desinfizieren (z.B. die Klaviertastatur)… zwischen den Unterrichtsstunden der Raum gelüftet wird

… Schüler*innen ihre Instrumente selbst stimmen

(05.05.2020)

+ + + Senat: Musikunterricht bleibt verboten + + +
Der Hamburger Senat hat in seiner heutigen Sitzung erneut über weitere Corona-Lockerungen entschieden. Nach Auskunft der Behörde für Kultur und Medien (BKM) bleibt es aber bei der Schließung von Musikschulen und dem Verbot von privatem Einzel-Musik-Unterricht.Wir bedauern dies sehr und haben noch einmal mit Nachdruck auf unsere Forderung hingewiesen, mit der Öffnung des Musikunterrichts ein wichtiges Signal zu setzen und in der beruflichen Praxis für ein wenig ökonomische Erleichterung zu sorgen.

(22.04.2020)

Bei der Kulturbehörde nachgefragt – Unterrichtsverbot bleibt bis 30.04.
Auf Nachfrage bestätigte die Juristin der Behörde für Kultur und Medien (BKM) Hamburg heute, dass auch der private Einzel-Musik-Unterricht bis zum 30. April 2020 verboten bleibt. Wie es ab Mai 2020 weiter geht, wird dann erneut entschieden werden. Die BKM werde sich, so die Auskunft, für eine Lockerung des Verbots einsetzen.

(15.04.2020)

DTKV fordert Ausweitung der Soforthilfen

Herzlichen Dank, dass viele von Ihnen an unserer Umfrage zur derzeitigen ökonomischen Situation teilgenommen haben. Am Ende waren es immerhin knapp 43 Prozent der Hamburger DTKV-Mitglieder, die geantwortet haben. Wenn man bedenkt, dass wir zur Zeit andere Sorgen haben, als Umfragen zu beantworten… 

Vorab: Nahezu alle DTKV-Mitglieder, die an unserer Umfrage teilnahmen, arbeiten als Musikpädagoginnen und -pädagogen, jede bzw. jeder Zweite zusätzlich als Konzertmusikerin und -musiker; nahezu alle arbeiten freiberuflich, 22 Prozent verfügen daneben über eine Festanstellung. 
Zum Ergebnis: Zwei Drittel sind nach eigenen Angaben von der Corona-Pandemie signifikant betroffen – durch einen fast hundertprozentigen Unterrichtsausfall einerseits und den Wegfall von fast zwei Dritteln der geplanten Konzerte. Nur 42 Prozent können den durch die Pandemie-Maßnahmen verursachten Verdienstausfall durch alternative Einkünfte, Versicherungen oder die Sofortmaßnahmen von Bund und Land kompensieren. Jede/jeder Dritte erwartet weitere Einkommens-Einbußen vor allem ab Juli 2020.
Das kingt alles nicht gut!

Deshalb haben wir heute den Kultursenator Dr. Carsten Brosda angeschrieben, damit er sich für folgende Forderungen einsetzt:
1. … dass die Soforthilfen des Bundes bzw. die einmalige Zahlung für Solo-Selbständige in Höhe von 2.500 Euro durch die Stadt Hamburg auch für betroffene Musikerinnen und Musiker zur Verfügung gestellt werden, die seit März weniger als 50 % ihres Einkommens eingebüßt haben. Diese Grenze geht unseres Erachtens an der Einkommensrealität der betroffenen Gruppe vorbei. Beispiel: Wer von 1.500 Euro im Monat lebt, den bringen auch 30 % Einkommensverlust an die Existenzgrenze… 
2. … dass die Soforthilfen von Bund und Stadt/Land über den Zeitraum von drei Monaten hinaus verlängert werden, um die „Bugwelle“, die die derzeitigen Maßnahmen verursachen werden, aufzufangen. 

Vielen Dank noch einmal für’s Mitmachen, bleiben Sie zuversichtlich und vernetzt!(

(30.03.2020)

Seit gestern Abend finden Sie unter www.ifbhh.de alle Informationen zu der Corona Soforthilfe von Bund und Land und auch zu dem ausgeweiteten IFB Förderkredit Kultur. Anträge auf Soforthilfe können ab Montag im Laufe des Tages online gestellt werden unter: www.ifbhh.dehttps://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs Weitere Hilfemaßnahmen finden Sie hier: https://www.hamburg.de/bkm/13729684/hilfsmassnahmen-fuer-kultur-und-kreativwirtschaft

(25.03.2020)

Künstlerinnen und Künstler, die als Solo-Selbständige in der KSK gemeldet sind und in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können die Hamburger Corona Soforthilfe der IFB in Anspruch nehmen. Darüber hinaus wird ein Nothilfefonds in Höhe von zwei Millionen Euro eingerichtet, mit dem auf Antrag Ausfälle ausgeglichen werden können, die durch andere Hilfsmaßnahmen nicht erfasst werden: https://www.ifbhh.de

Hilfreich ist auch diese Plattform über Soforthilfen für Soloselbstständige der Kreativberufe: https://padlet.com/kreativedeutschland/zu41puas9yk3

(21.03.2020)

Neben dem Hamburger Schutzschirm gibt es noch weitere finanzielle Not- und Soforthilfe bei:
Nothilfe-Programm der GEMA für Mitglieder und Kunden vV. Weitere Infos HIER
40 Mrd. Euro Solidaritätsfonds der Bundesregierung (in Planung) für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen
Hilfsmaßnahmen für Kultur und Kreativwirtschaft der BKM Hamburg
Soforthilfe der GVL: GVL-Berechtigte haben die Möglichkeiten für Honorarausfälle, die durch Covid-19-bedingte Veranstaltungs- oder Produktionsabsagen entstanden sind, eine einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro im Rahmen der sozialen Zuwendungen der GVL zu erhalten. Mehr Infos hier
Nothilfefonds der DOV: Die Deutsche Orchestervereinigung hat einen Nothilfefonds eingerichtet und einen Spendenaufruf gestartet. Alle Informationen hier.
Nothilfefonds der Deutschen Orchesterstiftung: Die Deutsche Orchesterstiftung hat einen Notfallfonds eingerichtet und einen Spendenaufruf gestartet. Infos zur Beantragung von finanzieller Unterstützung finden sich hier. Die Mitgliedschaft im DOV ist keine Voraussetzung) 
Nothilfefonds von Crescendo: Das Musikmagazin Crescendo hat ebenfalls ein Hilfskonto eingerichtet. Musiker*innen können bis 500 Euro formlos per Mail beantragen. Alle Informationen hier.
Kurzarbeitergeld für Angestellte: Sofern Sie mindestens eine*n Mitarbeiter*in beschäftigen, können Sie Kurzarbeitergeld beantragen. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60-67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns und erstattet der*m Arbeitgeber*in die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden. Für die Beantragung von Kurzarbeitergeld müssen mindestens 10 Prozent der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen sein. Achtung: Kurzarbeitergeld gibt es nicht für geringfügig Beschäftigte! Alle wichtigen Infos hier.

(21.03.2020)

Neuste Informationen aus der Bundesgeschäftsstelle des DTKV zu Online-Unterricht und Corona Soforthilfe.

https://dtkv.net/ORG/nachrichten/uebersicht/914-online-unterricht-als-chance-der-dtkv-unterrichtsvertrag.html

https://dtkv.net/ORG/nachrichten/uebersicht/913-finanz.html

(21.03.2020)

Der Hamburger Senat hat einen „Schutzschirm für Corona Geschädigte“ beschlossen.  Man kann bei „email hidden; JavaScript is required“ einen Antrag stellen.

Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungverfahren starten bereits in der
nächsten Woche. Das Programm ist explizit auch für Freiberufler, Künstler*innen, Kulturschaffende etc. gedacht.
Hier ein Link:

https://www.hamburg.de/coronavirus/13737132/2020-03-19-bwvi-eckpunkte-schutzschirm/

(19.03.2020)

Wir haben jetzt offiziell Auskunft vom Büro der Gesundheitssenatorin:

»Unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges
Händewaschen, Abstand halten, kein Händeschütteln, Nies- und
Hustenetikette einhalten) und Beachtung dass die Personen mit denen Sie
arbeiten keine Erkältungssymptome zeigen, keine Kontaktperson zu
Infizierten sind oder gerade aus einem Risikogebiet zurück gereist sind
kann Einzelunterricht gegeben werden.

Man sollte allerdings evtl. prüfen, ob es andere Wege gibt den
Unterricht  durchzuführen z.B. über Videokonferenz. Je weniger
Kontakte desto besser.«

Heißt: privater Instrumentalunterricht ist in Hamburg NICHT verboten!


Hier Informationen der Bundesgeschäftsstelle des DTKV (Stand 19.03.2020):

Auf Bundesanweisung sind derzeit zu verbieten:
 – Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.

Dienstleister und Handwerker sollen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können.

  • Der DTKV geht in Absprache mit einem Justiziar davon aus, dass Privatmusiklehrer*innen zu den privaten Bildungseinrichtungen im Außerschulischen gehören, die vom Verbot betroffen sind.  Zu beachten ist, dass andere Juristen auch andere Meinungen vertreten werden.
  • Sofern allgemeinbildende Schulen in Ihrem Umfeld auf behördliche Anweisung geschlossen, aber keine Aussagen zu (privaten) Musikschulen und Privatmusikunterricht getroffen werden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde (i.d.R. das örtliche Gesundheitsamt), um zu erfahren, ob Ihre Musikschule/ der Privatmusikunterricht ebenfalls von dieser Anordnung erfasst ist.
  • Selbstständige (wie z.B. Honorarlehrkräfte an Musikschulen) können bei einer angeordneten Musikschulschließung oder Quarantäne – mit einer schriftlichen Bestätigung – direkt bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Entschädigung stellen. Sie erhalten dann eine Entschädigung, deren Höhe sich an ihrem letzten Jahreseinkommen bemisst. Diese zahlt die zuständige Behörde direkt an sie aus.  Zu beachten ist dabei jeweils, dass alle Anträge schriftlich mit einer Frist von drei Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder nachdem die Arbeit wieder aufgenommen werden kann, gestellt werden muss (Quelle VdM).
  • Wir empfehlen ferner, dass die Mitglieder, die in der Künstlersozialkasse sind, ihre Schätzung ihres voraussichtlichen Jahreseinkommens der Künstlersozialkasse gegenüber aktualisieren. Dies ist erforderlich, damit die Sozialversicherungsbeiträge, die an die KSK zu zahlen sind, per aktualisiertem Bescheid ebenfalls reduziert werden können und nicht zu einer zusätzlichen Liquiditätsbelastung bei den Mitgliedern führen.

Unter dem Dach des Deutschen Musikrats wird bereits ein befristetes Grundeinkommen für Freiberufler*innen im Musikbereich gefordert. Weitere Schritte werden folgen.

Für viele Musikschaffende, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Kultureinrichtungen steht durch die Absage von Veranstaltungen sowie weitere Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Existenzen Frage. Deshalb geht es nun auch darum, Arbeitsplätze im Musikleben zu sichern und soziale Härten zu vermeiden sowie Solidarität mit den Kulturschaffenden zu zeigen und einzufordern. Wie der Landesmusikrat unterstützt auch der Deutsche Tonkünstlerverband daher ausdrücklich den Vorschlag, zeitnah einen Notfallfonds für Betroffene zu etablieren:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bundesregierung-startet-hilfsmassnahmen-wegen-coronavirus-kulturstaatsministerin-gruetters-kultur-und-kreativwirtschaft-muessen-massiv-unterstuetzt-werden–1730406


Steuerliche Hilfsangebote:

Unternehmen und Selbständige, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote im Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt nutzen. Dazu gehören:
– Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer auf Antrag
– Stundung fälliger Steuerzahlungen
– Erlass von Säumniszuschlägen
– Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

Was in jedem Fall von Kultureinrichtungen und Kulturakteuren getan werden sollte:
Ausfalldokumentation:
– Musiker*innen und Musikpädagogen und allen im Musikbereich Tätigen ist zu empfehlen, abgesagte und ausgefallene Veranstaltungen/Aufführungen/Workshops etc. mit Datum, Zeit- und Erlös- Honorarangaben sowie Veranstalter zu dokumentieren;
– Eigene Schätzung der Verluste auf den Monat berechnet;
– Dokumentationen sammeln und im Fall von Notfallförderung einreichen.
Meldung von Einnahmeausfällen bei der Künstlersozialkasse
– Einnahmeneinbußen sollten sofort bei der Künstlersozialkasse gemeldet werden. Damit sinken auch monatliche Beitragszahlungen.
– Die Künstlersozialkasse ist unbürokratisch bereit, fällige Beiträge zu stunden oder Voraussetzungen für Beitragsreduzierungen abzusenken.
– KSK Formulardownload und Informationen hier: www.kuenstlersozialkasse.de

https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Aenderung_Arbeitseinkommen.pdf


Wir empfehlen Ihnen ferner:

  • das Papier „10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung“ von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW) und dem Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. (VDSI), das veröffentlicht ist unter https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2054.
  • Falls Sie Reisen gebucht haben:

Die Bahn bietet eine entsprechende Kulanzregelung an:

https://www.bahn.de/p/view/home/info/kulanzregelung_corona.shtml

Auch Fluggesellschaften bieten eventuell die Möglichkeit einer Umbuchung ohne konkreten neuen Termin. Bsp. https://www.lufthansa.com/de/de/fluginformationen

Aktuell gibt es zwei Petitionen die interessant sein könnten:

https://www.change.org/p/finanzminister-olaf-scholz-und-wirtschaftsminister-peter-altmaier-mit-dem-bedingungslosen-grundeinkommen-durch-die-coronakrise?recruiter=858676379&utm_source=share_petition&utm_campaign=psf_combo_share_message&utm_medium=whatsapp&recruited_by_id=1a626c84-8572-4780-b530-bea77a689370&utm_content=washarecopy_20820136_de-DE%3Av4

https://www.openpetition.de/petition/online/hilfen-fuer-freiberufler-und-kuenstler-waehrend-des-corona-shutdowns-2

Aktuelle und hilfreiche Links (aktualisiert am 22.04.2020):

https://www.hamburg.de/faq-corona

https://www.dov.org/oeffentliche_meldungen/corona-krise-solidarischer-hilferuf-der-dov-fuer-ihre-freischaffenden

https://www.pr-agent.media/news/2020/der-hamburger-schutzschirm-fuer-corona-geschaedigte-unternehmen/12877

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-03/regierung-plant-milliardenschweres-hilfspaket-fuer-solo-selbststaendige-coronavirus

https://www.spiegel.de/karriere/selbst-yoga-unterricht-geht-aus-dem-homeoffice-a-ebe0aba4-6108-4927-8fde-053008f6901e

https://www.tagesschau.de/inland/hausmusik-faq-101.html